Diplom-Kaufmann

Ulrich Kurfess

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für
Unternehmesnachfolge (DStV)

Meine Leistungen

Kompetente Beratung in Steuer‑ und Erbrecht

Spezialisierte Beratung rund um Nachlass, Vermögensübertragung und Erbschaftsteuer — vorausschauend, persönlich und mit klarem Blick auf Ihre Situation.

Testaments­­­vollstreckung

Umsetzung der Verfügungen von Todes wegen: Inbesitznahme, ordnungsgemäße Verwaltung und Verteilung des Nachlasses — mit lückenloser Rechenschaft. Ich helfe Ihnen gerne.

Ein Testamentsvollstrecker hat die Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) des Verstorbenen umzusetzen. Er hat den Nachlass in Besitz zu nehmen, ordnungsgemäß zu verwalten, Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen und den Nachlass schlussendlich an die Erben zu verteilen. Er hat den Erben über alle Geschäfte Rechenschaft zu erteilen, gegebenenfalls unter Vorlage der Belege. Dem Testamentsvollstrecker steht eine Vergütung zu. Zur Höhe der Vergütung hat sich der Deutsche Notarverein erst kürzlich geäußert.

Steueroptimierte Schenkung

Vorweggenommene Erbfolge und gezielte Übertragung auf die nächste Generation — entscheidend ist rechtzeitige Beratung durch den Fachberater für Unternehmensnachfolge.

Das heute gültige Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht ermöglicht die Vermögensübertragung auf die nachfolgende Generation und gewährt dem Steuerpflichtigen eine Reihe von Möglichkeiten Erbschafts- und Schenkungssteuer zu sparen. Voraussetzung hierfür ist eine kompetente und vor allen Dingen rechtzeitige Beratung. Der Fachberater für Unternehmensnachfolge ist hierfür prädestiniert.

Erbschaftsteuer nach dem Erbfall

Auch ohne Testament oder bei ungünstiger Gestaltung lässt sich die Erbschaftsteuer deutlich reduzieren. Entscheidend ist das rasche Handeln innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Fristen.

Häufig verstirbt ein Elternteil und hat kein Testament hinterlassen oder ein erbschaftssteuerlich sehr ungünstiges Testament. Auch nach dem Tod ist es noch möglich die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Ein rasches Handeln ist hier von Vorteil.

Ulrich Kurfess

Über Mich

Persönlich. Kompetent. Engagiert.

Als selbständiger Einzelanwalt mit über 45 Jahren Berufserfahrung im Steuer- und Erbrecht stehe ich meinen Mandanten als verlässlicher, persönlicher Partner zur Seite. Bei mir werden Sie nicht weitergereicht — Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Akte kennt.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Zulassung als Rechtsanwalt habe ich mich frühzeitig auf die Bereiche Steuerrecht und Erbrecht spezialisiert. Diese Fokussierung ermöglicht mir eine tiefgehende Expertise, von der meine Mandanten direkt profitieren.